Der D‐Schein hat Gültigkeit auf allen Schweizer Gewässern, mit Vorbehalt auf Grenzgewässern und ist für das Führen von Segelschiffen mit mehr als 15m2 (Bodensee 12m2) Segelfläche obligatorisch. Für die D‐Schein- prüfung absolviert man zuerst eine Theorieprüfung bei der Kantonalen Schiffahrtskontrolle in Oberrieden vgl. dazu Theorieprüfung beim Strassenverkehrsamt ZH. Nach bestandener Theorieprüfung folgt die praktische Prüfung unter Leitung eines Segelexperten auf unserer Sprinto.

Gesegelt wird in Gruppen von max. 3 Segelschülern. Gelernt wer die wichtigsten Manöver wie Wenden, Aufschiessen, Mann über An‐und Ablegen sowie generell das Segeln auf verschiedenen K (am Wind, halber Wind, raumer Kurs). Dabei wird auf die korrekteKommandosprache Wert gelegt. Die Bootskunde umfasst Dinge Bootstypen, Segel, stehendes und laufendes Gut, Beschläge, Tau und Orientierung am Boot. Weiter lernt man unter den Titeln Seemannschaft Knoten, gesetzliche Grundlagen und viele weiter Dinge, die zum entspannten und erholsamen Segeln gehören.

Neben dem Wiederholen des Gelernten aus dem Anfängerkurs kommen weitere Manöver dazu wie das Halsen, Ankern, Reffen, Segel setzen unter Fahrt, Mann über Bord usw. Auch weitere Knoten werden gelehrt sowie verschiedene Belegungsarten eines Bootes. Gesegelt wird in Gruppen von max. 2 Segelschülern.
 

Voraussetzung für die Teilnahme an einem Fortgeschrittenen Kurs ist die Absolvierung eines Anfängerkurses.

Die theoretische Prüfung ist für Segel‐und Motorschiffe identisch. Sie wird im Multiple‐Choice Verfahren durchgeführt (60 Fragen aus einem Katalog von rund 300), was bedeutet, dass der ganze Katalog selbständig gelernt werden muss. Dabei müssen mindestens 56 Fragen korrekt beantwortet werden. Die praktische Schiffsführerprüfung kann erst nach Bestehen der Theorieprüfung absolviert werden.

Das Prüfungstraining bereitet gezielt auf die praktische Schiffsführerprüfung vor. Es wird unter Prüfungsbedingungen gesegelt, d.h. der Instruktor spielt die Rolle eines Segelexperten, der die praktische Prüfung abnimmt.
 

Voraussetzung für die Teilnahme aneinem Prüfungstraining ist die Absolvierung eines Anfängerkurses und eines Fortgeschrittenen Kurses. Vorab muss bei der Schiffahrtskontrolle die Theorieprüfung erfolgreich absolviert werden, damit im Anschluss an das Prüfungstraining ohne grosse Pause die praktische Schiffsführerprüfung gemacht werden kann.

Die praktische Prüfung umfasst:
 

Seemannschaft (beinhaltet u.a. Knoten, Kenntnis des Prüfungsschiffes, Ausrüstung, Kursbestimmung auf der Seekarte, Standortbestimmung durch Peilung, Belegen des Schiffs, etc.)

Schiffssicherheit (beinhaltet u.a. Brandbekämpfung, Wasser im Schiff, Verkleinern der Segelfläche, Schiff auf Grund setzen, Maschinenausfall, Beurteilung des Wetters und allfälliger notwendiger Massnahmen, Ankermanöver überden Bug, Massnahmen bei Havarien und Kollisionen, Erste Hilfe, etc.)

Klarmachen / Ablegen (beinhaltet u.a. Sichtkontrolle des Schiffes auf Beschädigungen, Kontrolle Ausrüstung und Rettungsmittel, Motor starten oder Segel gesetzt etc.)

Segeln (beinhaltet u. a. Mann über Bord, Aufschiesser, Manöverkreis, Fahren auf verschiedenen Kompasskursen {nach Kursansage}, Klare Kommandos, An‐und Ablegen, Beidrehen, Anlegemanöver und Belegen des Schiffes mit verschiedenen Knoten, etc.)

Zusammenfassung zum Herunterladen:
 

Der Weg zum D-Schein [359 KB] ...