Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Segelclub UniversitätsSpital Zürich (SC USZ)

(Version 10, 23.03.2019)

Die Statuten des SC USZ, diese AGB sowie die Bestimmungen auf der Internetseite www.scusz.ch sind für alle Vereinsmitglieder verbindlich. Mit der Inanspruchnahme eines Angebots des SC USZ oder deinem Beitritt in den SCUSZ, nachfolgend auch als Club oder Verein bezeichnet, akzeptierst du diese.

Mit deinem Beitritt erklärst du dich mit der Speicherung deiner Daten gemäss der folgenden Datenschutzerklärung einverstanden. Du hast die Möglichkeit diesen Text jederzeit auf unserer Internetseite abzurufen.

Die Daten der Clubmitglieder werden vom SC USZ gespeichert und digital verwaltet. Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten unserer Mitglieder erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Schweiz. Auf Wunsch kannst du jederzeit die von dir gespeicherten Daten einsehen.

Die Mitgliederdaten werden ausschliesslich für die administrativen und statistischen Anforderungen verwendet, die für eine korrekte Abwicklung der Clubgeschäfte benötigt werden. Dies umfasst auch die Publikation von Vorname, Name, Mitgliedernummer, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer im Reservationssystem, welches von allen Mitgliedern einsehbar ist. Ebenso umfasst es das zur Verfügung stellen von Daten an Mitglieder der Vereinsleitung, Happy-Hour-Sailing-Skipper, Instruktoren, Bootswarte oder ähnliche Personen, die mit Aufgaben des Vereins betraut sind, soweit sie diese Daten für die Ausübung ihrer Aufgaben benötigen.

Die Daten der aktiven Segler werden jährlich der Wasserschutzpolizei übermittelt (Name, Adresse und Geburtsdatum). Dazu sind wir als Verein verpflichtet, um unsere Bootsstandplätze behalten zu können. Eine andere Weiterleitung der Daten an Dritte erfolgt nicht.

Für Fotos, die an unseren verschiedenen Anlässen entstehen, können vom Club grundsätzlich sowohl intern (beispielsweise auf der Internetseite) als auch extern (beispielsweise für Werbeflyer), ohne spezielle Einwilligung der abgebildeten Mitglieder, verwendet werden.

Geschäftsbedingungen

Gemäss Statuten können sich folgende Personen als Mitglieder bewerben: Aktive Mitarbeitende des USZ, ehemalige Mitarbeitende des USZ, Familienangehörige von Mitgliedern und Personen mit schriftlicher Empfehlung von zwei Mitgliedern des Vereins. Die Bewerbung hat schriftlich, per Brief, E-Mail oder Onlineformular zu erfolgen. Über die Aufnahme entscheidet die Vereinsleitung. Der Austritt aus dem Verein kann mit schriftlicher Mitteilung an den Mitgliederverantwortlichen oder das Präsidium erfolgen.

Bei kurzfristigen Problemen mit unseren Schiffen und für verschiedene administrativen Aufgaben, ist der SC USZ auf aktuelle Daten der Mitglieder angewiesen. Du bist deshalb verpflichtet, die Ressortleitung Finanzen/Mitgliederverwaltung bei einer Änderung deiner Daten (Namen, Adresse, Kontaktdaten, Anstellungsstatus im USZ bzw. Wechsel Arbeitgeber usw.) zu informieren oder die Daten, soweit online möglich, selbst aktuell zu halten. Wenn Du aktiv im Club segelst, bist Du ausserdem verpflichtet, dem SC USZ eine Kopie deines gültigen D-Scheins zur Verfügung zu stellen. Diesen lädst du dazu online unter ‘Mein Konto’ hoch.

Bei Nutzung unserer Clubschiffe im Rahmen von Reservationen/Ausleihen, Anlässen, Kursen, Happy-Hour-Sailing o.ä. sind die Schiffe stets sorgfältig zu behandeln und am Stellplatz korrekt belegt, in ordentlichem Zustand und sauber (innen und aussen) wieder zu hinterlassen. Strassenschuhe müssen auf dem Steg immer gegen saubere Turn-/Segelschuhe mit nicht abfärbender Sohle getauscht werden. Die Vorgaben gemäss den aktuellen
Bedienungsanleitungen der Schiffe sind immer einzuhalten.

Die Anmeldung zu Kursen oder HHS erfolgt über unsere Internetseite. Dort finden sich alle wichtigen Hinweise im Zusammenhang mit unseren Kursen. Über die definitive Teilnahme an Kursen entscheidet die Kurskoordination bzw. die Vereinsleitung.

Die persönliche Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Jeder Kursteilnehmer ist für seine persönliche der Witterung angepasste Ausrüstung selbst verantwortlich. Weder der Club noch die Instruktoren können beim Verlust von persönlichen Gegenständen haftbar gemacht werden. Der Club übernimmt keine Haftung, weder bei Personen noch bei Sachschäden. Den Anweisungen der Instruktoren ist in jedem Fall strikt Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgen der Anweisungen kann ein Ausschluss aus dem Kurs und dem Club erfolgen. Nichtschwimmer melden sich bei Kursbeginn beim Instruktor.

Eine Rückvergütung von nicht besuchten Stunden oder Kursen (auch witterungsbedingte Ausfälle) findet nicht statt. Bei Verhinderung ist der Instruktor unbedingt rechtzeitig zu informieren. Kurskosten sind gemäss den Zahlungsbedingungen bei Rechnungsstellung, spätestens jedoch bis 10 Tage vor Kursbeginn, zu zahlen. Bei Bedarf muss ein entsprechender Beleg vor dem ersten Kurstermin erbracht werden.

Schiffe können nur von Mitgliedern nach vorheriger Reservation ausgeliehen werden. Die Reservation unserer Clubschiffe erfolgt via unsere Internetseite. Um eine Reservation vornehmen zu dürfen, musst du auf dem zu reservierenden Schiff eine entsprechende Einführung gemacht haben und die Voraussetzungen für die Schiffsführung erfüllen. Die Freigabe des Schiffes nach der Einführung liegt im Ermessen des zuständigen Bootswarts. Eine Einführung kannst du auf der Internetseite direkt buchen oder dich beim zuständigen Bootswart anmelden.

Mit der Reservation eines Club-Schiffs bestätigst du Folgendes:
 

  • Du hast die notwendige Einführung gemacht.
     
  • Du hast die aktuellste Version der Bedienungsanleitung des Schiffs vollständig gelesen und befolgst diese.
  • Du hast die zur Schiffsführung notwendigen Ausweise und Kenntnisse.

     

Die ausleihende Person ist für die Kontrolle der Funktionsfähigkeit und der Vollständigkeit der gesetzlichen Ausrüstung besorgt und übernimmt, auch wenn der verantwortliche Schiffsführer eine andere Person sein sollte, die Verantwortung gegenüber dem Segelclub. Die amtlich vorgeschriebene Ausrüstung ist auf Zustand und Vollständigkeit zu überprüfen und die Rettungswesten sind vor Fahrtantritt der Körpergrösse anzupassen.

Die ausleihende Person ist dafür verantwortlich, dass alle Aktivitäten, die im Rahmen der Schiffsausleihe erfolgen,  nicht gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder andere Rechtsgrundlagen verstossen. Ebenfalls ist sie verantwortlich für einen korrekten und vollständigen Logbucheintrag.

Nur Bootswarte dürfen Änderungen am Boot oder an den Verbindungen zu den Steganlagen vornehmen; unabdingbare Notreparaturen sind davon ausgenommen. Insbesondere bei Motorproblemen dürfen am Motor keine Reparaturen oder Manipulationen vorgenommen werden.

Die Schiffsausleihe darf nur für den privaten Gebrauch erfolgen. Eine kommerzielle Verwendung der Schiffe, z.B. im Rahmen von Segelschule oder Events, ist nicht gestattet. Zusätzliche Segel und andere Hilfsmittel wie z.B. Trapez oder Spinnaker/Gennaker dürfen nur bei entsprechender Fachkenntnis und erfolgter Einführung verwendet werden.

 

Stornierungen von Reservationen sind jederzeit möglich, damit die Schiffe ggf. auch kurzfristig von anderen Personen ausgeliehen werden können. Falls die Stornierung jedoch später als 3 Tage vor dem reservierten Datum erfolgt und das Schiff nicht neu besetzt wurde, ist die Ausleihe trotzdem zu bezahlen.

Diese Zahlungspflicht entfällt, falls eine Starkwind oder Sturmwarnung zu Beginn der Ausleihzeit aktiv war. In diesem Fall muss das Mitglied die Ressortleitung Finanzen per E-Mail darüber informieren und einen Beleg für die Sturmwarnung erbringen (z.B. mittels Printscreen), damit die Ausleihe nicht verrechnet wird. Regen, Flaute, Verhinderung oder Krankheit gelten nicht als Stornierungsgrund ohne Kostenfolge.

Für den Mitgliederbeitrag und für Reservationen, Kursbuchungen, HHS, Rabatt-Abo o.ä. werden Rechnungen per E-Mail verschickt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist von 15 Tagen via Onlinebanking zu zahlen.

Eine Zahlung am Bank- oder Postschalter ist nicht möglich. Die Angabe der Referenznummer ist für die korrekte Verarbeitung zwingend notwendig. Für Rechnungen, welche im Dezember verschickt werden, gilt auf Grund des Jahresabschlusses eine Zahlungsfrist von 5 Tagen.

Die Bankverbindung für alle Zahlungen lautet:
 

IBAN (ohne Leerzeichen): CH4000700110007255588
BIC:ZKBKCHZZ80A
Konto:1100-7255.588 | Zürcher Kantonalbank, Postfach, 8010 Zürich, zugunsten Segelclub Universitätsspital ZH, 8041 Zürich

 

Bei Zahlungsverzug kann eine zusätzliche Gebühr von mindestens CHF 5.- bis zu 10% der geschuldeten Kosten pro Fall fällig werden. Wer seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, kann von weiteren Reservierungen und allenfalls auch aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Mit dem online Kauf eines Rabatt-Abos können die Ausleihgebühren für Schiffe reduziert werden. Das Rabatt-Abo gilt für das aktuelle Kalenderjahr für alle Reservationen, die nach diesem Kauf getätigt werden. Die Kosten für das Abo werden in Rechnung gestellt. Der Abzug der Kosten erfolgt ab Kaufdatum automatisch. Das Rabatt-Abo gilt nur für Schiffsausleihen, nicht für Kurse oder andere Anlässe.

Diese Bedingungen gelten für alle Tätigkeiten im Rahmen von Clubaktivitäten, wie Kurse, HHS, Ausleihen von Clubschiffen und Teilnahme an vom Club organisierten Anlässen. Sie gelten auch für Arbeiten im Zusammenhang von Ein- und Auswassern, Reparaturen, Transporte mit Anhängern und Arbeiten im Winterlager an den Schiffen.

Kasko-Versicherung: Der Verein schliesst eine Kasko-Versicherung für seine Clubboote mit einem Selbstbehalt von CHF 500.- ab. Dieser Selbstbehalt ist bei einem selbstverschuldeten Schaden vom verantwortlichen Schiffsführer bzw. dem Ausleiher zu übernehmen. Bei Segelkursen und HHS übernimmt dies der Verein. Diese Versicherung deckt Schäden an Schiffen im Zusammenhang folgender Aktivitäten oder Ereignissen: Aus- und Einwassern, Strassentransport, Winterlagerung, Kollision zu Wasser oder zu Land, Naturereignisse.

Haftpflichtversicherung und Privathaftpflicht: Der Verein schliesst eine Haftpflichtversicherung ohne Selbstbehalt für die Vereinsschiffe ab. Diese Versicherung deckt Forderungen von Dritten für Schäden zu Wasser und zu Land ab. Es wird allen Aktivmitgliedern empfohlen, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen.

Unfallversicherung: Personenschäden durch Unfall sind für Erwerbstätige durch die obligatorische Unfallversicherung gedeckt. Selbständigerwerbenden und Nichterwerbstätigen wird empfohlen eine Unfallversicherung abzuschliessen. Der Verein schliesst keine Unfallversicherung für seine Mitglieder ab. Eine Beteiligung des Vereins an Unfallkosten ist ausgeschlossen.
 

Kostenbeteiligung bei nicht gedeckten Schäden
Folgende Ereignisse sind durch keine Versicherung des Vereins gedeckt und der verantwortliche Skipper bzw. Ausleiher kann dafür vom Verein vollumfänglich haftbar gemacht werden: Schäden durch fehlerhafte Handhabung, überdurchschnittlicher Verschleiss durch unsachgemässe Benützung, vermeidbare Schäden infolge Naturgewalten und die damit verbundenen Folgekosten (z.B. Bergung). Die Aufzählung ist nicht abschliessend.

 

Schäden und Mängel an Schiffen oder anderem Clubmaterial sind umgehend telefonisch dem Bootswart zu melden, im Logbuch einzutragen und anschliessend innert 12 Stunden per E-Mail (cc. Chef-Bootswart) zu bestätigen. Der Bootswart beurteilt, ob es sich um einen Versicherungsfall handeln könnte. Er schickt im Bedarfsfall ein Versicherungs-Unfallprotokoll an den Schadenmelder. Dieses ist von ihm innert 10 Tagen ausgefüllt an den Bootswart zu retournieren.

In folgenden oder ähnlichen Fällen muss ebenfalls gemäss obiger Regel eine Meldung gemacht werden:
 

  • Nach einer Grundberührung sowie bei einer vermuteten oder möglichen Grundberührung
  • Nach ausserordentlich Ereignissen wie z.B. Sturm, die einen Schaden verursacht haben könnten
  • Bei einem festgestellten Schaden oder Mangel bei Schiffsübernahme, der nicht im Logbuch eingetragen oder bereits hinlänglich bekannt ist. Die Vereinsleitung kann in einem solchen Fall die Person, die das Schiff unmittelbar vorher ausgeliehen hat und keinen solchen Schaden oder Mangel gemeldet hat, haftbar machen.

     

Generell und insbesondere beim Anlegen/Ankern ist darauf zu achten, dass das Schiff, bei sich ändernden Wetterverhältnissen oder z.B. hohem Wellenschlag, nicht beschädigt wird. Es liegt in der Verantwortung des Skippers bzw. des Ausleihers, untiefe Stellen und andere Gefahren auf dem Zürichsee zu kennen. Falls Schäden nicht ausgeschlossen werden können (z.B. Wetterumschwung während der Schiffsführer nicht an Bord war), muss ebenfalls eine Meldung an den Bootswart erfolgen.

Im Fall von Personenschäden/Verletzten, sei dies auf dem Wasser oder auf dem Land, muss immer die Polizei benachrichtigt werden.

Hier können Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen herunterladen:
 

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Die Statuten des SC USZ, diese AGB sowie die Bestimmungen auf der Internetseite www.scusz.ch sind für alle Vereinsmitglieder verbindlich. Mit der Inanspruchnahme eines Angebots des SC USZ oder deinem Beitritt in den SCUSZ, nachfolgend auch als Club oder Verein bezeichnet, akzeptierst du diese.

Mit deinem Beitritt erklärst du dich mit der Speicherung deiner Daten gemäss der folgenden Datenschutzerklärung einverstanden. Du hast die Möglichkeit diesen Text jederzeit auf unserer Internetseite abzurufen.
 

 

Die Daten der Clubmitglieder werden vom SC USZ gespeichert und digital verwaltet. Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von Daten unserer Mitglieder erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Schweiz. Auf Wunsch kannst du jederzeit die von dir gespeicherten Daten einsehen.

Die Mitgliederdaten werden ausschliesslich für die administrativen und statistischen Anforderungen verwendet, die für eine korrekte Abwicklung der Clubgeschäfte benötigt werden. Dies umfasst auch die Publikation von Vorname, Name, Mitgliedernummer, Adresse, E-Mail-Adresse und Telefonnummer im Reservationssystem, welches von allen Mitgliedern einsehbar ist. Ebenso umfasst es das zur Verfügung stellen von Daten an Mitglieder der Vereinsleitung, Happy-Hour-Sailing-Skipper, Instruktoren, Bootswarte oder ähnliche Personen, die mit Aufgaben des Vereins betraut sind, soweit sie diese Daten für die Ausübung ihrer Aufgaben benötigen.

Die Daten der aktiven Segler werden jährlich der Wasserschutzpolizei übermittelt (Name, Adresse und Geburtsdatum). Dazu sind wir als Verein verpflichtet, um unsere Bootsstandplätze behalten zu können. Eine andere Weiterleitung der Daten an Dritte erfolgt nicht.

Für Fotos, die an unseren verschiedenen Anlässen entstehen, können vom Club grundsätzlich sowohl intern (beispielsweise auf der Internetseite) als auch extern (beispielsweise für Werbeflyer), ohne spezielle Einwilligung der abgebildeten Mitglieder, verwendet werden.